Steuerberatung

Nachfolgend finden Sie einige Beispiele aus unserem Beratungsangebot.

Beratung bei Steuerplanung und Steuergestaltungen

Sie planen eine Investition, Sie wollen Ihr Unternehmen auf einen Nachfolger übertragen oder vielleicht im Privatbereich Ihren Kindern eine vermietete Immobilie zuwenden - es gibt viele Anlässe, die es sinnvoll erscheinen lassen, die steuerliche Situation genauer zu hinterfragen.

Hier geht es nicht nur um die Frage der zukünftigen Liquiditätsbelastung durch Steuerabflüsse, sondern auch darum, unerwartete Belastungen und damit unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Schließlich sollten Sie auch sicher sein können, alle wesentlichen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten überdacht zu haben. 

Erstellung von Jahresabschlüssen

Unabhängig von der Rechtsform oder der Gewinnermittlungsart erstellen wir Ihren Jahresabschluss auf der Grundlage der von Ihnen geführten Bücher oder der von uns erstellten Finanzbuchhaltung.  

Erstellung von Steuererklärungen - zum Beispiel:

  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Einkommensteuererklärung
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Schenkungsteuererklärung

sowie alle weiteren abgabenrechtlichen Deklarationen wie z.B. zur Grundsteuer, für spezielle Verbrauchsteuern oder sonstige zollrechtliche Erklärungen.

Durchsetzung von Steueransprüchen

Auf Ihren Wunsch hin prüfen wir Ihre Steuerbescheide oder sonstige Verwaltungsakte und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch) oder vertreten Sie vor dem Finanzgericht.

Betreuung bei steuerlichen Außenprüfungen und Betriebsprüfungen

Bei steuerlichen Prüfungen unterstützen wir Sie gerne bei der Organisation der Prüfung und Gestaltung des Informationsflusses zwischen Ihnen und den Prüfern.

Dies beginnt mit der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung und endet noch längst nicht bei der Auswahl und Einrichtung des Prüferzimmers. Wir bearbeiten Prüferanfragen, nehmen Stellung zu Prüfernotizen und helfen Ihnen, etwaige Prüfungsfeststellungen rechtlich und wirtschaftlich einordnen zu können.

Selbstverständlich beinhaltet dies auch die Unterstützung bei etwaigen Verhandlungen, die Teilnahme bei Besprechungen oder schließlich die Wahrnehmung Ihrer Interessen bei unzutreffenden Feststellungen.    

Beratung und Betreuung im Steuerstrafrecht

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann im äußersten Fall mit Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren bestraft werden.

Man muss dabei nicht einmal selbst willentlich Steuern oder sonstige Abgaben verkürzt haben, um sich unvermittelt strafrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt zu sehen. Dazu kommt der ungeplante Liquiditätsabfluss durch Zinsen und Strafzahlungen. Manchmal führt eine Erbschaft zur unverhofften Entdeckung bislang nicht deklarierten Vermögens.

Aber auch in allen anderen denkbaren Fallkonstellationen beraten wir Sie gerne. Wir zeigen Ihnen, was Sie in Steuerverkürzungsfällen tun können, um mit den Strafverfolgungsbehörden und mit dem Finanzamt wieder ins Reine zu kommen. Wir unterstützen Sie bei der Nachdeklaration von Einkünften und planen sinnvolle Strategien mit Ihnen. 

Gleiches gilt, wenn ein Fall akut wird: Was tun, wenn im Rahmen einer Außenprüfung ein Verkürzungsfall festgestellt wird oder - schlimmer - wenn unvermittelt die Steuerfahndung klingelt? Was darf die Staatsanwaltschaft beschlagnahmen, wann sollte Widerspruch eingelegt werden? Bitte setzen Sie sich in derartigen Fällen umgehend mit uns in Verbindung.

Mitwirkung bei Planungen der Unternehmensnachfolge

70% der mittelständischen Unternehmen in Deutschland werden nur deswegen eingestellt, weil es nicht gelingt, das Unternehmen erfolgreich auf einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin zu übertragen.

Die Gründe hierfür sind vielfältig. Eine wesentliche Ursache ist aber darin zu sehen, dass potentielle Übergeber sich viel zu spät, in vielen Fällen gar nicht mit dem Thema auseinandersetzen.

Dabei geht es nicht nur um die Nachhaltigkeit des selbst geschaffenen Vermögens, sondern auch um Themen, wie die signifikant schlechtere Bonitätseinstufung durch Kreditgeber, für den Fall, dass die Nachfolge nicht geregelt ist. Dazu kommen teilweise verheerende Konsequenzen in steuerlicher Hinsicht, wenn dann doch - ungeplant - der Erbfall eintritt.

Lassen Sie es nicht soweit kommen und sprechen Sie rechtzeitig mit uns.

Beratung bei lebzeitigen Vermögensübertragungen

Auch wenn kein Unternehmen vorhanden ist, für das die Nachfolge geregelt werden muss, kann es sinnvoll sein, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Hier kann an die lebzeitige Übertragung von Vermögen an die eigenen Kinder oder andere mögliche Nachfolger gedacht werden.
Derartige Gestaltungen bieten eine Reihe von Vorteilen, bedeuten aber nicht, die Kontrolle über das Vermögen zu verlieren.

Vielmehr geht es darum, die Weichen rechtzeitig zu stellen und die steuerliche Situation zu optimieren. So kann z.B. zwischen Eltern und Kind alle 10 Jahre Vermögen im Wert von € 400.000 steuerfrei übertragen werden.  Entsprechende zivilrechtliche Regelungen, wie z.B. die Einräumung eines Vorbehaltsnießbrauchs, sorgen dafür, dass der Übertragende die volle Handlungsfreiheit über sein Vermögen behält und lediglich die Vermögenssubstanz, nicht aber die Fruchtziehung hieraus, an den Nachfolger übergeht.

Um die vollen Vorteile derartiger Konzepte nutzen zu können, sollte rechtzeitig mit der Planung begonnen werden. Ausgangspunkt ist dabei immer die Ermittlung der latenten Belastung des Vermögens mit Erbschaftsteuer.

Beratung zur Rechtsformwahl

Die Wahl der passenden Rechtsform hängt nicht nur von steuerlichen Aspekten ab. Vielmehr spielen daneben Fragestellungen wie die Haftungssituation, die Kapitalaufbringung oder die Außenwirkung im Hinblick auf Kunden, Lieferanten und die sonstige interessierte Öffentlichkeit eine Rolle.

Die Rechtsform Ihres Unternehmens ist im Idealfall an die Belange des Unternehmens angepasst wie ein Maßanzug. Deswegen ist es sinnvoll, die Frage nach der richtigen Rechtsform nicht nur anlässlich der Existenzgründung zu stellen, sondern - genau wie bei der eigenen Kleidung - von Zeit zu Zeit zu überprüfen, ob die wesentlichen Eckpunkte der eigenen Rechtsform noch zum Unternehmen passen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Analyse.

Bearbeitung der Finanz – und Lohnbuchhaltung

Das "Outsourcing" Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung bietet nicht nur Vorteile in Bezug auf Kosten und Flexibilität gegenüber konjunkturellen Schwankungen und Rechtsänderungen, sondern ermöglicht Ihnen, sich voll und ganz auf Ihr Geschäft zu konzentrieren.

Selbstverständlich überprüfen wir auch Ihre von Ihnen selbst erstellte Finanzbuchhaltung, um die Ordnungsmäßigkeit sicherzustellen

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